1. Jeder kann den Park auf eigene Gefahr besuchen, für Kinder unter 14 Jahren sind die Eltern oder die Begleitperson verantwortlich.
  2. Indem Sie den Veranstaltungsort betreten und Tickets kaufen, bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinien des Parks, die Sicherheitsvorschriften und die Regeln der Spiele im Park gelesen und verstanden haben, die Sie einhalten müssen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie keinen solchen Anspruch auf Schadensersatz und Umfällen geltend machen können, die das liegt nicht in der Verantwortung des Parks, oder die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Spielzeugs ergeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln sind Sie voll verantwortlich.
  3. Einige Spielzeuge des Parks dürfen nur nach Ausfüllen einer Verantwortungserklärung benutzt werden.
  4. Die Spiele im Oxygen Adrenalin Park finden nach einem bestimmten Zeitplan statt, den Sie auf den Schildern neben den Spielen finden. Unsere Besucher können keine Entschädigung verlangen bei Spielausfällen aus technischen oder witterungsbedingten Gründen oder bei Anstehen vor den Spielen.
  5. Jeder nimmt auf eigene Gefahr und in Kenntnis der Teilnahmebedingungen an den Spielen teil. Die Spiele dürfen nicht von Personen genutzt werden, die betrunken sind, in psychiatrischer Behandlung sind oder unter dem Einfluss anderer Medikamente oder Drogen stehen.
  6. Jeder muss den Anweisungen des Personals, das die Spiele betreibt, uneingeschränkt Folge leisten. Wenn jemand den Anweisungen der Spielaufsicht nicht Folge leistet oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht, hat die Aufsicht das Recht, dem Gast die Nutzung des Spiels zu untersagen.
  7. Die Spiele – mit Ausnahme der Waldturnbahn, Floß und Wasserparcours – dürfen nicht ohne Betreuer und Ausrüstung benutzt werden, gefährlich für Unfälle und Leben!
  8. Es ist verboten, den See zum Baden zu benutzen! Auch in der Umgebung der Spiele rund um den See oder bei deren Benutzung kann es vorkommen, dass Sie nass werden, der Parkbetreiber haftet nicht für daraus resultierende Unannehmlichkeiten!
  9. Der Aufenthalt auf den Gleisanlagen und das Ablegen von Fremdkörpern ist strengstens untersagt!
  10. Das Besteigen des Militärgeräts und des Luftfahrzeugs ist strengstens verboten!
  11. In der Steinbruchkessel und der Aufenthalt außerhalb des Damms ist verboten und gefährlich für Unfälle!
  12. Wenn Sie oder eine von Ihnen verantwortlich Person Sachschäden an den Spielen oder Spielfeldern verursachen, müssen Sie dafür aufkomme.
  13. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sachschäden (liegengebliebene Gegenstände, zerrissene, verschmutzte Kleidung).
  14. Littering im Park ist verboten! Bitte entleeren Sie den anfallenden Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer im Park!
  15. Es ist verboten, auf den Geländern zu sitzen oder darüber zu steigen!
  16. Feuer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen im Parkgelände entzündet werden.
  17. Hunde dürfen an der Leine oder in einer Transportbox in den Park gebracht werden. Für die Sicherheit anderer Parkbesucher ist die Verwendung eines Maulkorbs für große Hunde obligatorisch.

 

Auf dem Parkgelände dürfen im Auftrag des Betreibers Video- und Audioaufnahmen gemacht werden, indem Sie die Eintrittskarte kaufen oder das Gelände betreten, erklären Sie sich damit einverstanden, darin zu erscheinen, und Sie erkennen an, dass Sie keine Ansprüche gegen die Urheber geltend machen können die Aufzeichnung oder ihre rechtmäßigen Nutzer in dieser Hinsicht.

Wir werden gegen Ticketfälscher und an der Fälschung Beteiligten ein Verfahren einleiten.

Im Parkbereich gelten die KRESZ-Regeln, bitte beachten Sie diese im Park und auf dem Parkplatz.

Wir sind nicht verantwortlich für Wertsachen, die in Autos oder Kassen zurückgelassen werden.

Indem Sie sich an die Regeln halten, tragen Sie auch zum sicheren Betrieb des Parks bei.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!